← Blog-Übersicht
Serie

KI-Risikoanalyse im EU-Kontext

Alle 3 Teile in Reihenfolge. Zuerst auf LinkedIn erschienen, hier zum Nachlesen.

Björn-Olaf Lange, Portraitfoto mit Banderole: HR hat in Deutschland eine dritte Ebene
Teil 1/3
KI in Deutschland: Wenn drei Rechtsbereiche gleichzeitig greifen
KI in HR-Prozessen berührt in Deutschland drei unabhängige Rechtsrahmen: den EU AI Act, die DSGVO und das Betriebsverfassungsgesetz. Wer alle drei ignoriert, sitzt auf einem Compliance-Risiko. Wer alle drei früh einbezieht, gewinnt Vertrauen.
26. August 2026
Lesen →
Björn-Olaf Lange, Portraitfoto mit Banderole: Weißt du, was deine KI ist?
Teil 2/3
Die vier Risikostufen des EU AI Acts: Was Entscheider jetzt wissen müssen
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein. Wer KI einsetzt, um Bewerbungen zu filtern, Leistung zu bewerten oder Kredite zu vergeben, ist hochriskant im Sinne der Verordnung, auch wenn die konkreten Pflichten dazu erst zum 2. Dezember 2027 greifen. Eine Einordnung für Führungskräfte ohne Juristenstudium.
2. September 2026
Lesen →
Björn-Olaf Lange, Portraitfoto mit Banderole: Provider oder Deployer?
Teil 3/3
Hochriskant erkannt — wie eine KI-Risikoanalyse in der Praxis aussieht
Wer sein KI-System als hochriskant eingestuft hat, steht vor der nächsten Frage: Was genau muss ich tun? Teil 3 erklärt den Unterschied zwischen Provider und Deployer, beschreibt die Pflichten beider Rollen und zeigt, wie eine Risikoanalyse in fünf Schritten aussieht.
9. September 2026
Lesen →
← Zurück zur Übersicht